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Über Uns

Über uns

Das Christian-Schreiber-Haus ist das Kinder- und Jugend­bildungshaus im Erzbistum Berlin. Es verfügt über 90 Betten und ist ganzjährig das Ziel vor allem für Kinder und Jugendliche, die im schulischen Kontext an den Werktagen an Schulfahrten, Seminaren, Workshops, TRO bzw. TEO und weiteren Veranstal­tungen teilnehmen. An den Wochenenden und in den Ferien sind es vorwiegend Kinder und Jugendliche aus Pfarreien, die Erst­kommunion- oder Firmfahrten durchführen, eine RKW veranstalten oder mit ihrer Kirchen­gemeinde oder einem Verband nach Alt-Buchhorst kommen.

Das Haus wurde durch den ersten Berliner Bischof, Christian Schreiber (1930 – 1933), gegründet. Es wurde am 29.10.1933, am Christ­königsfest, eingeweiht. Von Anfang an war es als Kinder- und Jugendhaus gedacht. Diese Aufgabe hat es auch während der Nazi-Zeit und in der DDR erfüllt, wenngleich es bis zur Deutschen Einheit 1989/1990 weniger Beleg-Haus war und vielmehr ein regel­mäßiges Kursangebot stattfand.

In den vergangenen mehr als 30 Jahren – und auch aufgrund einiger Sanierungen und Umbauten – ist das CSH zu einem äußerst attraktiven Ziel (nicht nur) für Kinder und Jugendliche geworden. Die über­durchschnit­tlich hohen Belegungs­zahlen, die hohe Quote von Gruppen, die seit vielen Jahren immer wieder kommen, und die vielen Anfragen belegen das eindrucksvoll. Direkt am Ufer des Peetzsees gelegen, bietet das Haus in unmittel­barer Nähe zu einem großen Waldgebiet am Rand von Berlin ein großes Potential, nicht zuletzt wegen der vielen Freizeit-, Spiel- und Sport­möglichkeiten.

SchutzmantelmadonnaDas CSH ist jedoch zugleich auch ein beliebter und geschätzter Ort für Wallfahrten. Schon 1937 – ebenfalls am Christkönigstag – segnete der damalige Berliner Bischof, Konrad von Preysing, eine Schutzmantelmadonna, die der junge Künstler Rudolf Heltzel geschaffen hatte. Schon am darauffolgenden Tag fand die erste Wallfahrt – durch Priester aus dem nahen Berlin – statt. In der Folge gab es viele Initiativen einzelner Jugendgruppen, die zur Schutzmantelmadonna nach Alt-Buchhorst pilgerten, bis dann hier 1954 die erste diözesanweite Jugendwallfahrt stattfand. 1965 gesellte sich die Familienwallfahrt hinzu, 1994 auch eine jährliche Seniorenwallfahrt. Beide finden bis heute statt, außerdem auch eine Ministrantenwallfahrt; zwischenzeitlich gab es auch Wallfahrten der Ordensgemeinschaften sowie zahlreiche Pilger- und Wallfahrten einzelner Gruppen und Gemeinden.

Das Christian-Schreiber-Haus steht in der Trägerschaft des Erzbistums Berlin und ist strukturell an den Bereich Seelsorge angegliedert. Etwa 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich in den verschiedenen Bereichen – Empfang, Küche, Reinigung, Buchhaltung, Hausmeister – um das Wohl der kleinen und großen Gäste und den Erhalt des Hauses.

Zudem gibt es seit 2021/2022 ein christliches Orientierungsjahr namens T_Raum, ein Projekt, in welchem bis zu sechs junge Menschen für ein Jahr, von September bis August, im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) bzw. im Bundesfreiwilligen dienst (BDF) im CSH tätig sind. In Absprache mit dem Landesjugendring Brandenburg kommen sie hier verschiedenen Tätigkeiten in den einzelnen Bereichen
sowie in der pädagogischen Betreuung der Gästegruppen nach, werden jedoch zusätzlich geistlich begleitet, gecoacht und angeleitet. Auch eine Fahrt nach Assisi (Italien) sowie ein mehrwöchiger Auslandsaufenthalt gehören dazu.

Außerdem arbeiten im CSH mehrere Referentinnen und Referenten, deren Aufgabe die Begleitung der Gästegruppen, des Projektes T_Raum sowie die Konzipierung und Durchführung eigener (Kurs-)Angebote ist. Zudem gibt es seit vielen Jahrzehnten einen Freundeskreis, das Diakonat, welches tatkräftig und engagiert viele und wichtige Projekte und Vorhaben im Haus und auf dem Gelände unterstützt.

Von Anfang an war das CSH auch ein Zentrum des geistlichen Lebens. Das Erzbistum Berlin, flächenmäßig heute die drittgrößte Diözese in Deutschland, ist ein Diaspora-Bistum – insbesondere hier, wo die Berliner Mauer 28 Jahre lang die Stadt und seine Bewohner teilte, mangelt es an Möglichkeiten und geprägten Orten, Gott, Glauben und Kirche zu erfahren. Deshalb war und ist es von großer Bedeutung für die kleinen und großen Gäste im Haus, geistliches, geweihtes Leben wahrnehmen und verschiedene Angebote annehmen zu können, die durch die vor Ort lebenden Konvente ermöglicht werden. Zwischen 1938 und 1959/1960 waren dies Schönstätter Marienschwestern, von 1961 bis 1999 Arme Schulschwestern vom Dritten Orden des Hl. Franziskus, von 2001 bis 2016 Dillinger Franziskanerinnen und zwischen 2018 und Sommer 2024 Schwestern Unserer Lieben Frau aus Coesfeld.

Neben der Wahrnehmung geistlichen Lebens sind auch die regelmäßigen Sonntags-Gottesdienste oder das tägliche Mittags-/Friedensgebet um 12:00 Uhr am Glockenturm sowie verschiedene geistliche Angebote fester Bestandteil des CSH.

IMG 3376 OriginalAls geprägter Ort und Treffpunkt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie haupt- und ehrenamtlich Tätige ist das Haus „… wie ein Baum am Wasser gepflanzt“ (Jer 17,8). Ausgangspunkt allen Handelns ist die christliche Grundhaltung der Zugewandtheit, die durch Offenheit, Wertschätzung und Gastfreundschaft sowie durch die Achtung ihrer Würde und der Akzeptanz ihrer jeweiligen Herkunft und Kultur gekennzeichnet ist. Kinder und Jugendliche finden hier Räume und Zeiten einander zu begegnen.

Junge Menschen mit ihrer Lebens- und Glaubensgeschichte wahr- und ernstzunehmen und ihnen Orientierungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Suche nach Identität und Lebenszielen anzubieten, ist das Ziel unserer Arbeit. Die sich daraus ergebenden Schwerpunkte - Persönlichkeitsbildung und Sinnorientierung, aktives und erfahrungsorientiertes Lernen, Bildungsangebote in gesellschaftlichen und religiösen Fragestellungen, Qualifikation und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – korrespondieren dabei mit der Idee, junge Menschen zu ermutigen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, die eigene Meinung zu vertreten und an einer gerechten Gesellschaft mitzuwirken. Dafür finden Kinder- und Jugendgruppen hier Impulse und Inspiration, ungewohnte Wege auszuprobieren und neue Perspektiven zu erschließen.

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Schutzkonzept gegen Corona

Am 3.4.2022 sind fast alle Corona Schutzmaßnahmen im Land Brandenburg weggefallen. Als Einrichtung halten wir für die Weiterführung des Schutzes folgende Maßnahmen / Hygieneregeln vor:

Schützen Sie sich mit der AHA-Formel vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus – durch Abstand halten, den bekannten Hygieneregeln und dem Alltag mit Maske.

Wir bitten alle Gruppen auf den Fluren des Hauses und im Speisesaal weiterhin medizinische Masken/FFP2-Masken tragen (an allen Orten an denen sich in unserem Haus die unterschiedlichen Gruppen begegnen).

Die Wichtigsten Hygieneregeln sind:

  • Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife waschen
  • Hände desinfizieren
  • persönliche Gegenstände wie Handtücher und Trinkgläser nicht gemeinsam verwenden
  • Auf Umarmungen und Händeschütteln verzichten
  • Die Zimmer sowie Gruppenräume sind regelmäßig selbstständig zu lüften.

Bei Krankheitsanzeichen sofort beim Gruppenleiter melden.                      

In allen öffentlichen WCs, am Empfang, vor der Aula, dem Speisesaal und Kapelle steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.

In unserem Speisesaal bieten wir die Mahlzeiten als Buffet an. Vor der Bedienung am Buffet bitten wir die Hände zu desinfizieren. 

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Gottesdienstzeiten

Informationen Gottesdienstzeiten

Liebe Gemeinde,

Die Gebetszeiten und Gottesdienste gehören als zentraler Bestandteil zu unserem Haus. Es sind die Kraftquellen, aus denen wir schöpfen können. Deshalb sind auch immer alle Gäste herzlich zur Mitfeier eingeladen. Gern greifen wir auch Ihre Themen und Wünsche für Gottesdienste auf und helfen bei der Planung und Durchführung.

Für Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Tel: 03362/5831-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Gottesdienste finden Sie in unseren Nachbargemeinden:

Gottesdienste in unserer Pfarrei St. Jakobus
https://www.pfarrei-jakobus.de/gottesdienste/uebersicht-aller-gottesdienste

unsere Pfarrnachrichten
https://www.pfarrei-jakobus.de/service/pfarrnachrichten

Nachbarpfarrei St. Johannis Baptist in Fürstenwalde
http://www.st-johannes.org/

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen beziehen sich auf alle Leistungen und Lieferungen, die in Zusammenhang mit Veranstaltungen in den dafür vorgesehenen Räumen und Außenanlagen der Bildungsstätte stehen.

Als Vertragspartner gelten die im Belegungsvertrag angegebene Veranstalter/in und die Jugendbildungsstätte.
Auf die erhaltene schriftliche bzw. (fern-) mündliche Reservierungsanfrage erhält unser Kunde innerhalb weniger
Tage ein Reservierungsvertragsangebot, welches wir bitten hinsichtlich der dort genannten Daten genau zu prüfen.
(Reservierungsumfang/Art u. Anzahl der reservierten Zimmer/Buchungszeitraum/Zusatzleistungen/Personenzahl etc.)
Die im Reservierungsangebot genannten Preise beziehen sich auf die gebuchte Unterkunft und Verpflegung
für die angegebene Personenzahl.
Mit dem Eingang eines ordnungsgemäß ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Exemplars des Belegungsvertrages in der Bildungsstätte und dem fristgerechten Zahlungseingang der mit dem Reservierungsvertragsangebot geforderten Anzahlung kommt ein für beide Seiten bindendes Vertragsverhältnis zu Stande. Eine weitere schriftliche bzw. mündliche Rückbestätigung unsererseits hierzu erfolgt nicht. Verstreicht die Anzahlungsfrist ohne Anzahlungseingang, wird die Reservierung von uns ohne weitere Rücksprache mit dem Kunden gelöscht.

Vertragliche Leistungen
Der Belegungsvertrag enthält alle vereinbarten Leistungen. Nachträglich ergänzende Aufträge von Veranstaltern sind mit der Jugendbildungsstätte schriftlich zu verabreden.
Die Jugendbildungsstätte ist verpflichtet, die von Veranstaltern bestellten und von der Jugendbildungsstätte zugesagten Leistungen zu erbringen. Veranstalter sind verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen an Dritte.

Technische Einrichtungen, Anschlüsse und Geräte
Werden seitens der Jugendbildungsstätte oder auf Verlangen von Veranstaltern technische Geräte oder sonstige Einrichtungen überlassen oder von Dritten beschafft, geschieht dies im Namen und auf Rechnung von Veranstaltern. Diese stellen die Jugendbildungsstätte von allen Ansprüchen der Überlassung seitens Dritter frei und
haften für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der betreffenden Geräte und Einrichtungen.
Entstehen bei Veranstaltungen Betriebskosten über das Maß üblicher Nutzung hinaus (Strom, Wasser und Heizwärme), darf die Jugendbildungsstätte diese pauschal erfassen und umlegen.
Die Verwendung eigener technischer Geräte und Anlagen von Veranstaltern unter Nutzung des Stromnetzes der Bildungsstätte bedarf der vorherigen Zustimmung. Ausgenommen davon sind Abspielgeräte für Musik und elektronische Medien, Laptops und Projektoren.
Durch die Verwendung eigener Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen der Bildungsstätte gehen zu Lasten der Veranstalter. Entstehende Stromkosten darf die Jugendbildungsstätte pauschal erfassen und umlegen, sofern sie das Maß vertragsüblicher Nutzung überschreiten.
Störungen an von der Bildungsstätte zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Bildungsstätte solche Störung nicht selbst zu vertreten hat.

Mitgebrachte Materialien und Wertgegenstände
Mitgebrachte Materialien und Gegenstände befinden sich auf Risiko der Veranstalter in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Jugendbildungsstätte. Diese übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
Die Bildungsstätte stellt ihren Gästen auf Wunsch Möglichkeiten zur Aufbewahrung von Wertsachen zur Verfügung, in der Regel durch Zimmerschlüssel.
Darüber hinaus übernimmt die Bildungsstätte keine Haftung für persönliches Eigentum der Gäste.
Das Aufstellen und Anbringen von Dekorationen bedarf der vorherigen Zustimmung der Bildungsstätte. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Jugendbildungsstätte ist berechtigt, dafür gegebenenfalls einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
Alle mitgebrachten Materialien und Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Wird dies unterlassen, darf die Bildungsstätte die Entfernung und Lagerung zu Lasten der Veranstalter vornehmen. Für in Veranstaltungsräumen verbliebene Gegenstände kann die Bildungsstätte für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen.
Im Haus gefundene Gegenstände werden bis zu einen Monat nach Veranstaltungsende aufbewahrt und auf Wunsch den jeweiligen Besitzern auf deren Kosten zugesandt. Nach Ablauf dieser Frist besteht darauf kein Anspruch mehr.

Bereitstellung und Rückgabe von Räumen
Sofern nicht anders vereinbart, stehen die Gästezimmer ab 11.00 Uhr bei Anreise am Nachmittag ab 16:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf frühere Bereitstellung. Die Zimmer sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr, sonntags bis 14.00 Uhr geräumt an die Bildungsstätte zurückzugeben. Zugewiesene Seminar- und Veranstaltungsräume stehen den Veranstaltern im Zeitraum zwischen der vertraglich vereinbarten An- und Abreisezeit zur Verfügung.
Die Jugendbildungsstätte ist berechtigt, bei verspäteter Übergabe von Gästezimmern einen zusätzlichen Tagessatz zu berechnen. Ebenso kann Veranstaltern ein erhöhter Reinigungsaufwand von Zimmern und Veranstaltungsräumen in Rechnung gestellt werden.

Haftung der Bildungsstätte
Die Jugendbildungsstätte haftet für die Erfüllung der von ihr zugesagten Leistungen im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten. Im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt sich die Haftung jedoch auf Leistungsmängel, Schäden, oder Folgeschäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Jugendbildungsstätte
zurückzuführen sind. Ansonsten haftet die Bildungsstätte nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen.
Sollten Störungen oder Leistungsmängel auftreten, so wird die Jugendbildungsstätte bei Kenntnis oder auf unverzügliche Problemanzeige von Veranstaltern hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Veranstalter sind verpflichtet, die Bildungsstätte rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens
hinzuweisen und das ihnen Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Haftung von Veranstaltern
Für den Aufenthalt erkennt der Veranstalter die geltende Haus- und Brandschutzordnung als verbindlich an. Für die Einhaltung aller die eigene Veranstaltung betreffenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Veranstalter selbst verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der Aufsichtspflicht, des Jugendschutzes, der Vorgaben der Präventionsordnung des Erzbistum Berlin und der Jugendbildungsstätte und des Urheberrechts, das Einholen notwendiger behördliche Erlaubnisse sowie die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen.
Die Veranstalter stellen die Bildungsstätte von allen Rechtsfolgen und Haftungsansprüchen frei, die durch die Nichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen oder anderer Vorschriften bzw. durch nicht eingeholte behördliche Erlaubnisse in Zusammenhang mit der durchgeführten Veranstaltung entstehen.
Veranstalter haften für alle Schäden an Gebäuden, Inventar oder gegenüber Dritten, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeitende, sonstige Dritte aus ihrem Bereich oder sie selbst verursacht werden. Schadensersatzansprüche der Jugendbildungsstätte werden ausschließlich über den Veranstalter reguliert.
Ist ein Auftraggeber nicht selbst Veranstalter oder wird ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit den Veranstaltern gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Belegungsvertrag.

Anmeldepflicht
Personen, die unsere Gäste während ihres Aufenthaltes bei uns besuchen, sind am Empfang bekannt zu geben. Personen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet sind, wird in unserem Haus kein Aufenthalt gewährt.

Notfälle / Unfälle
Unfälle, Notfälle und Verletzungen jeglicher Art, die sich auf unserem Gelände ereignen, sind umgehend am
Empfang, in der Verwaltung oder der Hausleitung zu melden. Es ist immer ein Unfall- bzw. Notfallprotokoll
anzufertigen und uns zur Kenntnis zu geben bzw. in Kopie zu überlassen.

Rücktritt der Bildungsstätte vom Belegungsvertrag
Die Jugendbildungsstätte ist berechtigt, aus wichtigem bzw. sachlich gerechtfertigtem Grund vom Belegungsvertrag zurückzutreten, insbesondere:
falls höhere Gewalt oder andere von der Bildungsstätte nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. von Veranstaltern oder Zwecken, gebucht werden
falls begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Bildungsstätte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Bildungsstätte anzurechnen ist.
Tritt ein solcher Fall ein, so ist die Bildungsstätte berechtigt, den vollen vereinbarten Leistungspreis in Rechnung zu stellen.
Die Bildungsstätte hat die Veranstalter von einer Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch von Veranstaltern auf Schadenersatz gegenüber der Bildungsstätte.

Rücktritt von Veranstaltern vom Belegungsvertrag
Abbestellung und Änderung von Leistungen
Ein Rücktritt vom Belegungsvertrag bedarf seitens der Veranstalter der schriftlichen Form.
Bei Vertragsrücktritt bzw. Verminderung der vereinbarten Teilnahmezahlen um mehr als fünf Personen ist die Jugendbildungsstätte berechtigt, Stornierungsgebühren (s. Preisliste) in Rechnung zu stellen.
Rechnungen
Sämtliche Rechnungen der Jugendbildungsstätte sind innerhalb von 28Tagen ohne Abzug zahlbar.
Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Trägers der Jugendbildungsstätte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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